Kommunalwahl 2019

In Thüringen fanden am Sonntag, dem 26. Mai 2019, die Kommunalwahlen statt. Neu gewählt wurden in Bad Langensalza an diesem Tag neben den Stadtratsmitgliedern auch die Ortsteilbürgermeister der vierzehn Ortsteile. Gleichzeitig erfolgte die Wahl des Kreistages für den Unstrut-Hainich-Kreis, für dessen Durchführung insbesondere das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis mit der dort ansässigen Kommunalaufsicht zuständig ist.

Der Stadt Bad Langensalza oblag die eigenständige Vorbereitung und Durchführung der Wahl Stadtrates und der Ortsteilbürgermeister. Das Wahlgebiet für die Kommunalwahlen ist die Stadt Bad Langensalza mit ihren vierzehn Ortsteilen

Aschara, Eckardtsleben, Großwelsbach, Grumbach, Henningsleben, Illeben, Klettstedt, Merxleben, Nägelstedt, Thamsbrück, Ufhoven, Waldstedt, Wiegleben, Zimmern.

Im neu gebildeten Ortsteil Ufhoven wurde zum ersten Mal ein Ortsteilbürgermeister gewählt.

Rückblickende Informationen der veröffentlichten Inhalte vor der Wahl:


Die Wahl des Stadtrates und der Ortsteilbürgermeister erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Grundsätzlich ist jeder wahlberechtigt, der das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).
Die Thüringer Landesregierung legte den Wahltag für die Mitglieder des Stadtrates auf den 26.05.2019 fest. Die Legislaturperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnt mit dem ersten Tag des auf den Wahltag folgenden Monats. Entsprechend der Einwohnerzahl der Stadt Bad Langensalza werden 24 Stadtratsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat drei Stimmen.
 
Die Ortsteilbürgermeister sind in ihren jeweiligen Ortsteilen Ehrenbeamte der Stadt und werden nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. Bei der Wahl des Ortsteilbürgermeisters hat jeder Wähler eine Stimme. Der Bewerber wird direkt gewählt (Personenwahl). Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag (09.06.2019) eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Das Wahlgebiet bildet der Ortsteil.

Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Informationen zu den anstehenden Wahlen gibt es außerdem im Internet. Ein Muster des Stimmzettels zur Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Bad Langensalza kann hier eingesehen werden.
 
Die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2019:

Ausführliche Informationen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber der Stadt Bad Langensalza finden Sie in den:

Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und amtlichen Bekanntmachungen.