Die Ortsteilratswahlen in den vierzehn Ortsteilen mit Ortsteilverfassung finden im Juni 2019 an folgenden Terminen statt:
- am 20. Juni 2019 in der Zeit von 18.00-20.00 Uhr im Ortsteil Grumbach und Nägelstedt
- am 20. Juni 2019 in der Zeit von 19.00-21.00 Uhr in den Ortsteilen Großwelsbach, Stadt Thamsbrück und Waldstedt
- am 21. Juni 2019 in der Zeit von 18.00-20.00 Uhr in den Ortsteilen Aschara und Henningsleben
- am 21. Juni 2019 in der Zeit von 19.00-21.00 Uhr in den Ortsteilen Eckardtsleben, Illeben, Klettstedt, Merxleben und Wiegleben
- am 28. Juni 2019 in der Zeit von 19.00-21.00 Uhr im Ortsteil Ufhoven und Zimmern.
Die Stadt Bad Langensalza ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahlen.
Die Zahl der zu wählenden Ortsteilratsmitglieder beträgt in
Aschara – 4 Mitglieder
Eckardtsleben – 4 Mitglieder
Großwelsbach – 4 Mitglieder
Grumbach – 4 Mitglieder
Henningsleben – 4 Mitglieder
Illeben – 4 Mitglieder
Klettstedt – 4 Mitglieder
Merxleben – 4 Mitglieder
Nägelstedt – 6 Mitglieder
Thamsbrück – 6 Mitglieder
Ufhoven – 8 Mitglieder
Waldstedt – 4 Mitglieder
Wiegleben – 4 Mitglieder
Zimmern – 4 Mitglieder.
Allgemein
Für die Wahl der Ortsteilräte gelten die Bestimmungen des § 45 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. der § 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Langensalza.
Das Wahlgebiet für die Ortsteilratsmitgliederwahl ist der jeweilige Ortsteil mit Ortsteilverfassung.
Die Vorschriften des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung über die Wählbarkeit und Wahlberechtigung für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds finden entsprechende Anwendung.
Die Ortsteilratsmitglieder werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Wahl selbst findet im Rahmen einer Bürgerversammlung, welche durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin einberufen wird, statt. Die Einberufung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Die Wahlvorschläge durften frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und mussten spätestens am siebten Tag vor der Wahl 18.00 Uhr dem Wahlleiter schriftlich zugegangen sein.
Die Wahlvorschläge werden ortsüblich in den Anschlagskästen der Ortsteile bekannt gemacht.
Eine Briefwahl ist für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder nicht zugelassen.
Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2019:
- Öffentliche Bekanntmachung über die Ergebnisse für die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte für die Ortsteile Aschara, Eckardtsleben, Großwelsbach, Grumbach, Henningsleben, Illeben, Klettstedt, Merxleben, Nägelstedt, Thamsbrück, Ufhoven, Waldstedt, Wiegleben und Zimmern
- Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über die Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte für die Ortsteile Aschara, Eckardtsleben, Großwelsbach, Grumbach,Henningsleben, Illeben, Klettstedt, Merxleben, Nägelstedt, Thamsbrück, Waldstedt und Wiegleben und Wahlbekanntmachung
- Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über die Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte für die Ortsteile Ufhoven und Zimmern und Wahlbekanntmachung