- Landratswahl Unstrut-Hainich-Kreis
- Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters von Bad Langensalza
- Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils mit Ortsteilverfassung Eckardtsleben
Am 15. April 2018 fand die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bad Langensalza statt. Am gleichen Tag erfolgte auch die Wahl des Landrates/der Landrätin für den Unstrut-Hainich-Kreis, für dessen Durchführung insbesondere das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis mit der dort ansässigen Kommunalaufsicht zuständig ist, sowie die Wahl des Ortsteilbürgermeisters/ der Ortsteilbürgermeisterin des Ortsteils mit Ortsteilverfassung Eckardtsleben.
Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).
Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin wird in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar von den Wahlberechtigten (§ 1 ThürKWG) gewählt. Die jeweilige Amtsperiode beträgt sechs Jahre.
Zum/Zur Bürgermeister/in, ist jede/r Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der/die am Wahltag das 21. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Zum Bürgermeister/Zur Bürgermeisterin kann auch gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Stadt Bad Langensalza hat.
Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. Der/Die Kandidat/in wird direkt gewählt (Personenwahl). Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, ist die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Da keiner der Bewerber diese Mehrheit erhalten hat, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag, dem 29. April 2018 eine Stichwahl unter den zwei Personen (Frau Dagmar Kleemann und Herr Matthias Reinz) statt, welche die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2018 und zu den gesetzlichen Regelungen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
- Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Bad Langensalza vom 15. April 2018
- Bekanntmachung der 3. Sitzung des Wahlausschusses
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Bad Langensalza
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Eckardtsleben der Stadt Bad Langensalza
- Sitzungsbekanntmachung des Gemeindewahlausschusses
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 15.04.2018
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Wahlbekanntmachung