Bewerbungen für das Schöffenamt ab 2024 bis zum 28.04.2023 möglich

Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) werden alle fünf Jahre gewählt und die aktuelle Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen läuft am 31.12.2023 aus.
Deshalb findet die nächste Wahl bereits im Jahr 2023 an den Amtsgerichten statt. Der Beginn der neuen Amtsperiode ist der 01.01.2024.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.
Die Stadt Bad Langensalza hat für die diesjährige Wahl eine Vorschlagsliste für die Wahl zum Haupt- oder Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen aufzustellen.
Welche Voraussetzungen müssen die Personen erfüllen?
- Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode,
- das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein,
- Wohnsitz in Bad Langensalza,
- objektiv und unparteiisch, Bindung an Recht und Gesetz,
- gutes Urteilsvermögen,
- keine Vorstrafen, bei Amtsantritt keine schwebenden Verfahren,
- durch Richterspruch keine Aberkennung der Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter,
- keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR,
- kein Vermögensverfall,
- Eignung zum Amt darf nicht aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sein,
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,
Wer kann Vorschläge einreichen?
Es können Vorschläge von jedermann und von Vereinigungen jeder Art gemacht werden, z.B.
- Vorschläge der Fraktionen des Stadtrates,
- Vorschläge von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereinen, Umweltorganisationen und Parteien
- Personen können sich auch selbst vorschlagen
Sofern Dritte Vorschläge einreichen, sollte vorher mit dem Vorgeschlagenen darüber gesprochen werden, ob evtl. Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 35 GVG vorliegen, und ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich Ausfallzeiten und Terminplanung zu vereinbaren ist.
In welcher Form sind Vorschläge einzureichen?
Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt müssen den Namen (Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen), Tag und Ort der Geburt sowie die Wohnanschrift und den Beruf enthalten.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, richten Sie bitte Ihre formlose
Bewerbung bis zum 28. April 2023 an die
City administration of Bad Langensalza
Fachbereich 1
Mühlhäuser Straße
99947 Bad Langensalza
Oder gerne auch per E-Mail an: wahlen(at)bad-langensalza.de . Die Formulare für die Bewerbung werden Ihnen persönlich ausgehändigt oder zugesandt.
Die Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste finden Sie auch here auf unserer Internetseite.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Original per Post dann an die untenstehende Adresse.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste und für weitere Informationen
erhalten Sie Informationen bei:
Frau Hilbig, Tel.: (03603) 859110 oder Herrn Olaf Mäder, Tel.: (03603) 89 13 68
Stadtverwaltung Bad Langensalza / Dienstgebäude Ratswaage
Fachbereich 1, Zimmer 1.04
Muehlhaeuser Strasse 40
99947 Bad Langensalza
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie beim Sie beim Bundesverband der ehrenamtlicher Richter und Richterinnen e.V. unter www.schoeffen.de und beim Thüringer Justizministerium unter https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl sowie auf der bundesweiten Seite zur Schöffenwahl 2023 https://schoeffenwahl2023.de/
Formulare
Hinweis: Bewerbung als Jugendschöffe
Neben den Erwachsenenschöffen, die in allgemeinen Strafsachen eingesetzt werden, werden auch Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht, welche die Richter in Jugendstrafsachen ehrenamtlich unterstützen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollten neben den allgemeinen Voraussetzungen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular (Abgabefrist: 17.03.2023) finden Sie auf der Internetseite des Unstrut-Hainich-Kreises.