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Europawahl

WAHL ZUM EUROPAPARLAMENT AM 09. Juni 2024 

Die zehnte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland findet am 09.Juni 2024 in statt. 96 Abgeordnete werden Deutschland im Europäischen Parlament vertreten.

Die Bundeswahlleiterin gibt auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen rund um die Europawahl.

Auch der Wahl-O-Mat für die Europawahl ist jetzt online.

Die Stadt Bad Langensalza ist für die Europawahlen dem Unstrut-Hainich-Kreis zugeordnet.

Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments finden die Bestimmungen des Europawahlgesetzes (EuWG) in Verbindung mit Teilen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Europawahlordnung (EuWO) ihre Anwendung.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 09.03.2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen, sog. Auslandsdeutsche.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 09.03.2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. (§ 6 Abs. 4 EuWG)

Wählerverzeichnis

Eintragung von Amts wegen

Sie können Ihr Wahlrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Wahlberechtigten, die am 28.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in Bad Langensalza gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer sich erst nach dem 28.04.2024 in Bad Langensalza anmeldet, wird nicht automatisch nachgetragen, sondern kann sich noch bis 19.05.2024 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Ohne diesen Antrag kann das Wahlrecht nur am bisherigen Wohnort, z. B. durch Briefwahl, ausgeübt werden. Ebenfalls bis 19.05.2024 können sich nicht-deutsche wahlberechtigte Unionsbürger in Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Eintragung auf Antrag

1. Deutsche im Ausland

Für Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland und keinem Wohnsitz in Deutschland gilt: Sie müssen bis zum21. Tag vor der Wahl (19.05.2024) bei der Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare einschließlich Merkblätter finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

2. Unionsbürger

Nicht-deutsche Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) mit Wohnsitz in Bad Langensalza können bei der Europawahl entscheiden, ob sie in Bad Langensalza nach deutschem Wahlrecht oder in ihrem Heimatstaat die dortigen Abgeordneten wählen.

Wenn sie in Bad Langensalza wählen wollen, müssen sie bis zum21. Tag vor der Wahl (19.05.2024) einen Antrag im Wahlbüro der Stadtverwaltung, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza stellen, wenn Sie bei der letzten Europawahl NICHT in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren.

Waren sie bei der letzten Europawahl in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen und möchten bei der Europawahl 2024 aber wieder in Ihrem Heimatstaat wählen, so ist ebenfalls ein Antrag im Wahlbüro der Stadtverwaltung, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza notwendig.

Wenn Sie keinen Antrag stellen, erfolgt Ihre Eintragung so wie bei der letzten Europawahl.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare einschließlich Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Anfang Mai, spätestens bis zum 19.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

  • Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online beantragen.
  • ab dem 28.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
  • die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
  • die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahllokal im Kultur- und Kongresszentrum, Bürgermeister-Schönau-Platz 1 in 99947 Bad Langensalza möglich.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Wahlbüro abgeholt werden. Details finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen zur Europawahl 2024 aus der Stadtverwaltung:

Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und amtlichen Bekanntmachungen.

Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Allgemeines Kontaktformular

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