Information zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Zu Beginn des Jahres 2025 versendet die Stadt Bad Langensalza rechtskräftige Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht. Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft per Gesetz zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Für Grundstücke auf fremden Grund und Boden (das sind u.a. Gartenhäuser in Kleingartenanlagen und Garagen auf Stadtgrund) entfällt die Steuerpflicht aufgrund der neuen Grundsteuerreform. Somit geht die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer über.