Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informiert die Stadtverwaltung Bad Langensalza als Auftraggeber über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
Die Information enthält folgende Angaben:
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