
Das Bauleitplanungsverfahren unterliegt dem streng formalisierten Verfahren der gesetzlichen Öffentlichkeitsbeteiligung, welches für die Stadt bindend ist. (§§ 3 ff. BauGB)
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im digitalen Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen in der Stabsstelle Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Langensalza.
Die Stabsstelle befindet sich im
2. OG der Ratswaage,
Mühlhäuser Straße 40
99947 Bad Langensalza
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage am Ascharaer Kreuz“ im Zeitraum vom 21.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026
1-LRA UH-Kreis gem. gebündelte Stellungnahme vom 15.02.2024
2-LRA UH-Kreis gem. Nachreichung Stellungnahme Immissionsschutz vom 21.02.2024
3-Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz gem. Stellungnahme
vom 25.01.2024
4-Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum gem.
Stellungnahme vom 29.01.2024
5-Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ gem. Stellungnahme vom 21.01.2024
6-Verbandswasserwerk Bad Langensalza gem. Stellungnahme vom 22.01.2024

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