Wie können wir helfen?

Öffentliche Bekanntmachungen zu Auslegungen

Das Bauleitplanungsverfahren unterliegt dem streng formalisierten Verfahren der gesetzlichen Öffentlichkeitsbeteiligung, welches für die Stadt bindend ist. (§§ 3 ff. BauGB)

Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im digitalen Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen in der Stabsstelle Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Langensalza.

Die Stabsstelle befindet sich im

2. OG der Ratswaage,
Mühlhäuser Straße 40
99947 Bad Langensalza

  1. Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange
  2. Lageplan
  3. Planzeichnung
  4. Städtebauliche Begründung
  5. Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan
  6. Anlage 2 Umweltbericht
  7. Anlage 3 Grünordnungsplan
  8. Anlage 4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
  9. Anlage 5 Geräuschimmissionsprognose
  10. Anlage 6 Geruchs- und Stickstoffimmissionsprognose
  11. Anlage 7 Auswirkungsanalyse
  12. Anlage 8 Geotechnischer Bericht
  13. Anlage 9 Erläuterungsbericht zum Wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept
  14. Anlage 10 Verkehrsgutachten

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