KOMMUNALWAHLEN 2024
In Thüringen finden am Sonntag, 26. Mai 2024, die Kommunalwahlen statt. Neu gewählt werden in Bad Langensalza an diesem Tag neben den Stadtratsmitgliedern auch der Bürgermeister und die Ortsteilbürgermeister der vierzehn Ortsteile. Gleichzeitig erfolgt die Wahl des Kreistages für den Unstrut-Hainich-Kreis und die Wahl des Landrates, für dessen Durchführung insbesondere das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis zuständig ist.
Der Stadt Bad Langensalza obliegt die eigenständige Vorbereitung und Durchführung der Wahl Stadtrates, des Bürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister. Das Wahlgebiet für die Kommunalwahlen ist die Stadt Bad Langensalza mit ihren vierzehn Ortsteilen
Aschara | Eckardtsleben | Großwelsbach |
Grumbach | Henningsleben | Illeben |
Klettstedt | Merxleben | Nägelstedt |
Thamsbrück | Ufhoven | Waldstedt |
Wiegleben | Zimmern |
Die Wahl des Stadtrates, des Bürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Grundsätzlich ist jeder wahlberechtigt, der das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).
Am 09.06.2024 finden in den Bad Langensalzaer Ortsteilen Eckardtsleben, Großwelsbach und Ufhoven die Stichwahlen zum/r Ortsteilbürgermeister/in statt.
Da keiner der Bewerber bzw. Vorgeschlagenen zum Ortsteilbürgermeister im ersten Wahlgang am 26. Mai 2024 mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, kommt es in diesen Ortsteilen zu einer Stichwahl.
Diese findet jeweils am 09.06.2024 statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Alle weiteren Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu den Stichwahlen zu entnehmen.
Informationen zu den anstehenden Wahlen gibt es außerdem im Internet.
Die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2024:
Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und amtlichen Bekanntmachungen.
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