Wie können wir helfen?

Ortsteilratswahlen

Ortsteilratswahlen in den vierzehn Ortsteilen mit Ortsteilverfassung

Am 18.06.2024 finden die Ortsteilratswahlen in den Ortsteilen Aschara, Klettstedt, Wiegleben, Grumbach, Zimmern und Thamsbrück statt.

Am 21.06.2024 finden Ortsteilratswahlen in den Ortsteilen Eckardtsleben, Illeben, Henningsleben, Waldstedt, Nägelstedt, Merxleben, Großwelsbach und Ufhoven statt.

Die Stadt Bad Langensalza ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahlen.

Die Zahl der zu wählenden Ortsteilratsmitglieder beträgt in:

Aschara4 Mitglieder
Eckardtsleben 4 Mitglieder
Großwelsbach4 Mitglieder
Grumbach4 Mitglieder
Henningsleben4 Mitglieder
Illeben4 Mitglieder
Klettstedt4 Mitglieder
Merxleben4 Mitglieder
Nägelstedt6 Mitglieder
Thamsbrück6 Mitglieder
Ufhoven8 Mitglieder
Waldstedt4 Mitglieder
Wiegleben 4 Mitglieder
Zimmern4 Mitglieder

Allgemein

Für die Wahl der Ortsteilräte gelten die Bestimmungen des § 45 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. der § 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Langensalza.

Das Wahlgebiet für die Ortsteilratsmitgliederwahl ist der jeweilige Ortsteil mit Ortsteilverfassung.

Die Vorschriften des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung über die Wählbarkeit und Wahlberechtigung für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds finden entsprechende Anwendung.

Die Ortsteilratsmitglieder werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig.

Die Wahl selbst findet im Rahmen einer Bürgerversammlung, welche durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin einberufen wird, statt. Die Einberufung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und müssen spätestens am siebten Tag vor der Wahl 18.00 Uhr dem Wahlleiter schriftlich zugegangen sein.

Die Wahlvorschläge werden ortsüblich bekannt gemacht.

Eine Briefwahl ist für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder nicht zugelassen.

Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Formular Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsteilrat

Allgemeines Kontaktformular

Allgemeines Kontaktformular