Ortsteilratswahlen in den vierzehn Ortsteilen mit Ortsteilverfassung
Am 18.06.2024 finden die Ortsteilratswahlen in den Ortsteilen Aschara, Klettstedt, Wiegleben, Grumbach, Zimmern und Thamsbrück statt.
Am 21.06.2024 finden Ortsteilratswahlen in den Ortsteilen Eckardtsleben, Illeben, Henningsleben, Waldstedt, Nägelstedt, Merxleben, Großwelsbach und Ufhoven statt.
Die Stadt Bad Langensalza ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahlen.
Die Zahl der zu wählenden Ortsteilratsmitglieder beträgt in:
Aschara | 4 Mitglieder |
Eckardtsleben | 4 Mitglieder |
Großwelsbach | 4 Mitglieder |
Grumbach | 4 Mitglieder |
Henningsleben | 4 Mitglieder |
Illeben | 4 Mitglieder |
Klettstedt | 4 Mitglieder |
Merxleben | 4 Mitglieder |
Nägelstedt | 6 Mitglieder |
Thamsbrück | 6 Mitglieder |
Ufhoven | 8 Mitglieder |
Waldstedt | 4 Mitglieder |
Wiegleben | 4 Mitglieder |
Zimmern | 4 Mitglieder |
Allgemein
Für die Wahl der Ortsteilräte gelten die Bestimmungen des § 45 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. der § 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Langensalza.
Das Wahlgebiet für die Ortsteilratsmitgliederwahl ist der jeweilige Ortsteil mit Ortsteilverfassung.
Die Vorschriften des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung über die Wählbarkeit und Wahlberechtigung für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds finden entsprechende Anwendung.
Die Ortsteilratsmitglieder werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Wahl selbst findet im Rahmen einer Bürgerversammlung, welche durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin einberufen wird, statt. Die Einberufung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und müssen spätestens am siebten Tag vor der Wahl 18.00 Uhr dem Wahlleiter schriftlich zugegangen sein.
Die Wahlvorschläge werden ortsüblich bekannt gemacht.
Eine Briefwahl ist für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder nicht zugelassen.
Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.