
Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen wie z. B. für Bauleitplanverfahren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung einem streng formalisierten Verfahren unterworfen, das für die Stadt bindend ist. (siehe § 3 ff BauGB)
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Fachbereich 2 der Stadt Bad Langensalza.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
- Bekanntmachung Flächennutzungsplan der Stadt Bad Langensalza und Ortsteile Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB
- Bekanntmachung B-Plan Entwurf “Power to Gas / Power to X” Am Fliegerhorst nach §3 Abs. 2 BauGB
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Plan „Erweiterung des Firmengeländes Brunnenbau Conrad“ im OT Merxleben
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B-Plan „An der Netzbornstraße“ im OT Zimmern
- Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB B-Plan Stadtteilzentrum „Nord“ in Bad Langensalza
- Betroffenenbeteiligung Bekanntmachung Offenlage § 4a Abs. 3 BauGB – Thiemsburger Weg
FNP – BAD LANGENSALZA ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Entwurf B-Plan “Power to Gas / Power to X” Am Fliegerhorst – Bad Langensalza
1. Änderung Bebauungsplan „Erweiterung des Firmengeländes Brunnenbau Conrad“ – OT Merxleben
- Bekanntmachung § 3. Abs. 1 BauGB
- Anlage zur Bekanntmachung – Lageplan Erweiterung Brunnenbau Conrad OT Merxleben
- A Planzeichnung Brunnenbau Erweiterung Merxleben
- B Städtebauliche Begründung Brunnenbau Erweiterung Merxleben
- C UB GOP SAP Brunnenbau Erweiterung Merxleben
- D Anlage I Bericht_Retentionsausgleich_BBC