
Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen wie z. B. für Bauleitplanverfahren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung einem streng formalisierten Verfahren unterworfen, das für die Stadt bindend ist. (siehe § 3 ff BauGB)
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Fachbereich 2 der Stadt Bad Langensalza.
Bebauungsplan Wohngebiet „Am Homburger Weg“ – Bad Langensalza
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gardener‘s View – Your Glamping Ground – Am Mühltor“ OT Ufhoven
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage am Gewerbepark Merxleben“ im OT Merxleben der Stadt Bad Langensalza
Standortkonzeption Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Stadt Bad Langensalza und der Ortsteile
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stad Bad Langensalza
B-Plan „Rasenmühlenweg“
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss u. frühzeitige Auslegung § 3 Abs. 1
- Planzeichnung WA Rasenmühlenweg Bad Langensalza Vorentwurf
- Städtebauliche Begründung WA Rasenmühlenweg Bad Langensalza Vorentwurf
- UB GOP ASB WA Rasenmühlenweg Bad Langensalza Vorentwurf
- Anlage 1 Baugrundgutachten Rasenmühlenweg
- Übersichtslageplan zum Aufstellungsbeschluss