
Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen wie z. B. für Bauleitplanverfahren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung einem streng formalisierten Verfahren unterworfen, das für die Stadt bindend ist. (siehe § 3 ff BauGB)
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Fachbereich 2 der Stadt Bad Langensalza.
Bebauungsplan „Tonnaer Straße“ der Stadt Bad Langensalza
Lärmkartierung Straßenverkehr 2022
Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Garnison II“ der Stadt Bad Langensalza
- Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Übersichtslageplan
- Lageplan
- A Entwurf Planzeichnung VBP PV- FFA Thamsbrücker Landstraße
- B Entwurf städtebauliche Begründung VBP PV-FFA Thamsbrücker Landstraße
- C Entwurf UB GOP ASB VBP PV-FFA Thamsbrücker Landstraße mit Karten
- Zusammenstellung umweltbezogene Stellungnahmen Thamsbrücker Landstraße