Stadt Bad Langensalza
Wahlkreis 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Stadt Bad Langensalza ist in folgende 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Wahl- bezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums | barriere- frei |
Briefwahlvorstand | Kultur- und Kongresszentrum Bürgermeister-Schönau-Platz 1 | x | |
1 | Am Anger, Brentanostraße, Böhmen- straße, Clara-Zetkin-Straße, Feldstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Friedrich-Hahn- Straße, Hermann–von–Salza- Straße, Im Neustädter Feld, Käthe-Kollwitz- Straße, Kläranlage, Langer Rasen, Parkstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Straße des Friedens, Untermühle | Kindertagesstätte Birkenwiese, Käthe-Kollwitz-Str. 18 | x |
2 | Am Wilden Graben, Bei der Marktkirche, Bonifaciusgasse, Burggasse,Bornklagen- gasse, Entenlaich, Friedrich-Mann- Straße, Grabenweg, Hufelandstraße, Herrenstraße, Hüngelsgasse, Jüden- gasse, Karlstraße, Klostergasse, Kepfe, Kornmarkt, Kurpromenade, Löbers- gasse, Marktstraße, Mauergasse, Neu- markt, Neue Gasse, Neustädter Straße, Niederhöfer Straße, Oststraße, Rasen- mühle, Rasenmühlenweg, Rathaus- straße, Schlosshof, Schulplatz, Sper- lingsgasse, Töpfermarkt, Unterm Berge, Vor dem Klagetor, Vor dem Schlosse, Winkelgasse | Friederikenschlösschen Kurpromenade 5 | X |
3 | Alleestraße, Am Klingengraben, Am Jü- denhügel, Am Rosengarten, Am Rieds- graben, August-Bebel-Straße, Badeweg, Erfurter Straße, Felsenkellerstraße, Gärt- nerweg, Geranienweg, Gothaer Straße, Gutbierstraße, Hinter der Brauerei, Ille- bener Weg, Im Gewerbegebiet, Gewerbegebiet Ost, Im Marktfelde, Ru- dolf-Weiß-Straße, Sondershäuser Straße, Tennstedter Straße, Tonnaer Straße, Ostsiedlung | Stadtbibliothek Lesesaal Bei der Marktkirche 11a | X |
4 | Am Fliegerhorst, An der Alten Post, An der Kastanienallee, Auf dem Berge, Bergstraße, Breitscheidstraße, Goe- thestraße, Greußengasse, Hohe Straße, Holzgasse, Homburger Weg, Hospital- platz, Im Jakobieck, Im Jakobifeld, Klein- spehnstraße, Klopstockstraße, Lessing- straße, Lindenbühl, Mühlhäuser Land- straße, Mühlhäuser Straße, Steingruben- straße, Thamsbrücker Landstraße, Thamsbrücker Straße, Vor dem Böhmen Waidweg, Wiebeckplatz, Zum Hombur- ger Feld | Kultur- und Kongresszentrum Bürgermeister-Schönau-Platz 1 Clubraum | X |
5 | Am Güterbahnhof, Auf dem Gottesacker, Bahnhofstraße, Beim Barfüßer, Gothaer Landstraße, Kurze Brüdergasse, Lange Straße, Im Westerfelde, Jahnstraße, J.- C.-Wiegleb-Straße, Lange Brüdergasse, Maxim-Gorki-Straße, Milchgasse, Mühl- gasse, Nordstraße, Oostkampstraße, Poststraße (ohne Haus-Nr.19/20/23/24), Puschkinstraße, Rathenaustraße, Salz- straße, Schillerstraße, Steubenstraße, Steinweg, Südstraße, Thiemsburger Weg, Travertinstraße, Tuchmacher- gasse, Weststraße, Ziegelhof | THEPRA-Grundschule Bahnhofstraße 6 | X |
6 | Am Dorfgraben, Am Mühltor, Am Sülzen- berg, Am Schönstedter Weg, Am Zim- merweg, Dammtorstraße, Doepping- straße, Eisenacher Straße, Fabrikstraße, Hirtengasse, Im Winkel, Klausberg- straße, Lindenstraße, Molkereistraße, Mühlgarten, Obere Salzastraße, Pfarr- straße, Pfortenstraße, Poststraße (Haus Nr.19/20/23/24), Rosenstraße, Rum- bachstraße, Salzastraße, Schlossstraße, Schönstedter Weg, Schulstraße, Stadt- weg, Straße der Einheit, Thomas-Münt- zer-Platz, Ufhover Kirchplatz, Vor dem Westtor, Vor den Rosenfeldern, West- siedlung, Zum Forstweg, Zum Friedhof, | Ufhoven Evangelisches Pfarrhaus Ufhover Kirchplatz 2 | X |
7 | Am Sportplatz, Birkenweg, Im Oberfelde Hannoversche Straße, Hinter dem Kran- kenhaus, Gutenbergstraße, Bad Nauhei- mer Straße | Stadthalle Hannoversche Straße 2 | X |
8 | Merxleben | Am alten Anger 7, Sportlerheim | X |
9 | Nägelstedt | Wartbergstraße 20, Bürgerhaus | X |
10 | Zimmern | Am Plan 35, Bürgerhaus | |
11 | Eckardtsleben | Schulgasse 1, Versammlungsraum | |
12 | Illeben | Schenkshoeg 67, Gaststube, | X |
13 | Waldstedt | Waldstedter Hauptstraße 15, Bürgerhaus | X |
14 | Grumbach | Langgasse 42, Bürgerhaus, | X |
15 | Henningsleben | Henningsleber Hauptstraße 98a, Bürgerhaus | |
16 | Wiegleben | Schacktor 64, Bürgerhaus, | X |
17 | Thamsbrück | Thamsbrücker Hauptstraße 27, Gaststätte „Ratskeller“ | |
18 | Aschara | Zur Wiese 2, Bürgerhaus | X |
19 | Großwelsbach | Gottersche Straße 79 C Sportlerhaus | X |
20 | Klettstedt | Am Rosenplan 68 Bürgerhaus |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 25.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18.00 Uhr in 99947 Bad Langensalza, Bürgermeister-Schönau-Platz 1, Kultur- und Kongress- zentrum (Saal) zusammen.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reise- pass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahl- raumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zuge- lassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, so- fern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibe- zeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Lan- desliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in ei- nem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtli- chen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahl- briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlosse- nen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl- berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzu- lässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentschei- dung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Ab- satz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Bad Langensalza. den 07.02.2025
Matthias Reinz Bürgermeister