Nach dem Europäischen Klimagesetz müssen die EU-Länder die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % senken.
Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Um unserer Vorbildfunktion gerecht zu werden, sind die städtischen Liegenschaften im Rahmen des Energiemanagements in der Prüfung. Die Reduzierung von CO2 Emissionen kann nicht nur als rein gesetzliche Auflage gesehen werden. Neben dem Schutz der Umwelt sind es, auf Grund steigernder CO2-Preise, ganz klar wirtschaftliche Faktoren, die ein Energiemanagement unumgänglich machen.
Die Aufgabe der Energiemanager besteht darin, die Gebäude mit einem möglichst geringen Energieeinsatz ausreichend zu versorgen. Die effiziente Nutzung der Energie steht im Vordergrund. Grundlegend dafür sind die Erfassung von Verbrauchswerten, die Analyse des Energieverbrauchs zur Identifikation von Einsparpotenzial, die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und die Nachweisführung von Einsparungen.
Um das Energiemanagement möglichst zügig und strukturiert einführen zu können und es zu verstetigen, wurde, mit Hilfe von Fördermitteln, ein Kommunales Energiemanagement-System (kurz KomEMS) eingeführt, sowie eine Energiemanagement-Software angeschafft.
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