Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich am 23.02.2025 statt. Hier finden Sie nähere Informationen rund um die Wahl. Alle Fristen auf dieser Seite gelten vorbehaltlich der noch ausstehenden Festlegungen des Bundes nach der amtlichen Festlegung des Wahltermins.
Zur Wahl können Sie unter den nebenstehenden Reitern entsprechende Informationen abrufen. Diese werden fortlaufend aktualisiert.
Ihre Ansprechpartner im Wahlbüro sind:
Fachbereichsleiterin Frau Sabine Hilbig | Telefon: 03603 859 110 | |
Sachbearbeiter im Wahlbüro Herr Olaf Mäder | Telefon: 03603 859 111 | |
Mühlhäuser Straße 40 (Dienstgebäude Ratswaage) Zimmer 1.04 99947 Bad Langensalza | Fax: 03603 859 108 | Mail: wahlen@bad-langensalza.de |
Aktuelle Informationen
Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag:
Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden.
Wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl 2025
Die Stadt Bad Langensalza gehört zum Bundestagswahlkreis Wahlkreis 189 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis. Der Wahlkreis ist wiederum in einzelne Wahlbezirke untergliedert. In Bad Langensalza sind es 20 Urnen- und 1 Briefwahlbezirk.
Wählerverzeichnis
Eintragung von Amts wegen
Sie können Ihr Wahlrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in Bad Langensalza gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Langensalza eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Wohnungslose
Wahlberechtigte, die sich in Bad Langensalza aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, müssen bis zum 02.02.2025 die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen.
Umzug innerhalb von Bad Langensalza nach dem 12.01.2025
Wahlberechtigte, die nach dem 12.01.2025 innerhalb Bad Langensalzas umziehen, bleiben in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den sie am 12.01.2025 gemeldet waren. Falls sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren Wahlraum wählen können, beantragen sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Zuzug nach Bad Langensalza nach dem 12.01.2025
Wahlberechtigte, die aus einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands nach Bad Langensalza zugezogen sind und sich im Zeitraum 13.01.2025 – 02.02.2025 in Bad Langensalza mit Hauptwohnung anmelden, sind im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen. Sie bleiben dort eingetragen, so dass Sie am Wahltag in ihrem früheren Wahlraum wählen können. Sie können sich auch von ihrer früheren Wahlbehörde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Auf Antrag werden sie in diesem Zeitraum in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Langensalza eingetragen und aus dem Wählerverzeichnis ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
Nach dem 02.02.2025(Ausschlussfrist) ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag grundsätzlich nicht mehr möglich.
Zuzug aus dem Ausland (Anmeldung nach dem 12.01.2025 – 02.02.2025)
Falls bisher keine Wohnung in Deutschland bestand und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgte, kann bis zum 02.02.2025 bei der Wahlbehörde der Stadt Bad Langensalza schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Langensalza beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an das Wahlbüro der Stadt Bad Langensalza, um Ihre Wahlberechtigung klären zu lassen.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzugzuletzt gemeldet waren. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und kann der Gemeinde im Original oder als Scan per E-Mail übermittelt werden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, dem 02.02.2025, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Wenn Sie vor Ihrem Fortzug in Bad Langensalza gemeldet waren, senden Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (Anlage 2 Bundeswahlordnung) an das Wahlbüro.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie das Antragsformular sind auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters eingestellt: Informationen für Auslandsdeutsche und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis – Der Bundeswahlleiter
Wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält eine Wahlbenachrichtigung. Der Postversand erfolgt voraussichtlich ab 25.01.2025 bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025). Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:
Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt. Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, auch gern online, beantragen.
Antragswege für Briefwahlunterlage
· online Beantragung der Briefwahlunterlagen: Link
beginnt voraussichtlich ab dem 28.01.2025 und endet am Mittwoch, dem 19.02.2025, 12:00 Uhr vor dem Wahltermin, da beantragte Unterlagen später vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen würden. Dies gilt auch für die Beantragung per formloser E-Mail.
· schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post, per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen.
· Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 bis 15:00 Uhr abgeholt werden. Dazu sprechen Sie (Bevollmächtigung) bitte im Wahlbüro vor.
· Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Informationen der Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html
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