
Aufgrund der aktuellen Winterlage können nicht alle Bereiche der Stadt uneingeschränkt geräumt werden. In einzelnen Straßen ist der Einsatz von Räumfahrzeugen nur eingeschränkt möglich, um Schäden an Untergrund und Infrastruktur zu vermeiden.
Im Innenstadtbereich ist der Einsatz von Streusalz untersagt, die Räumung erfolgt dort nur im zulässigen Rahmen. Die Verkehrssicherheit kann daher nur eingeschränkt gewährleistet werden – hierfür wird um Verständnis gebeten.
Gleichzeitig wird daran erinnert, dass Straßenanlieger verpflichtet sind, Gehwege und Zugänge so zu räumen und zu streuen, dass keine Rutschgefahr besteht. Dies gilt für alle Anlieger öffentlicher Gehwege.
👉 Bei Eisglätte sind Gehwege möglichst breit, an wichtigen Stellen mindestens 1,5 m, freizuhalten.
👉 Zulässig ist Splitt oder bodenschonendes Streumaterial.
🚫 Streusalz ist im Innenstadtbereich grundsätzlich verboten, Ausnahmen gelten nur bei extremem Eisregen oder besonderen Gefahrenstellen.
👉 Streureste sind nach dem Abtauen unverzüglich zu entfernen.
Schnee darf nicht auf der Fahrbahn abgelagert werden. Bei beengten Verhältnissen kann es vorkommen, dass Räumfahrzeuge Schnee wieder auf Gehwege oder Einfahrten schieben – ein erneutes Beräumen durch die Anlieger kann dann erforderlich sein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Stadtverwaltung Bad Langensalza

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