Die Stadtverwaltung Bad Langensalza veröffentlicht gemäß § 5 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) Informationen, die von allgemeinem öffentlichen Interesse sind.
Darunter Organisationspläne und Haushaltspläne sowie die darin enthaltenen Stellenpläne.
Ebenso wird auf das Thüringer Transparenzportal verwiesen.
Die Stadtverwaltung Bad Langensalza eröffnet unter den nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen die elektronische Kommunikation.
Die Stadtverwaltung Bad Langensalza eröffnet den Zugang für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zur elektronischen Kommunikation und für die Übermittlung elektronischer Dokumente gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (ThürEGovG) i. V. m. § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie § 9a Abs. 1 Onlinezugangsgesetz (OZG).
Rechtsverbindliche Dokumente:
Elektronische Dokumente, die einer elektronischen Form im Sinne von § 3a Abs. 2 VwVfG bedürfen, können nach § 3a Abs. 3 VwVfG im Rahmen eines digitalen Antragsverfahrens über das digitale Rathaus der Stadt Bad Langensalza an die Stadtverwaltung Bad Langensalza übermittelt werden.
Schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, direkt an die Stadtverwaltung Bad Langensalza, da diese von uns nicht bearbeitet werden können.
Nicht rechtsverbindliche Dokumente:
Für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Stadtverwaltung Bad Langensalza, die keiner elektronischen Form im Sinne von § 3a Abs. 2 VwVfG bedürfen, wird folgender Zugang eröffnet:
Zentrale E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@bad-langensalza.de
Außerdem können Sie formfreie E-Mails auch an alle auf unserer Internetseite und im Digitalen Rathaus hinterlegten oder auf den Briefköpfen der Stadtverwaltung Bad Langensalza ausgewiesenen E-Mail-Adressen senden.
Andere Formen werden abgewiesen und können nicht bearbeitet werden.
Akzeptierte Dateiformate:
Die Stadtverwaltung Bad Langensalza nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente nur in folgenden Dateiformaten entgegen:
Die Dateien werden nur im korrekten MIME-Format (Standard für den Versand von Dateien in E-Mails) akzeptiert.
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden.
Die Größe der Dateien in den genannten Formaten kann durch Komprimierungsprogramme verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadtverwaltung Bad Langensalza nur als nicht selbst entpackende ZIP- oder RAR-Archive (*.zip, *.rar) entgegen. Komprimierte Dateien dürfen nicht mit einem Passwort verschlüsselt sein.
E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden vom E-Mail-System der Stadtverwaltung Bad Langensalza nicht entgegengenommen.
Bei Nutzung der Zugangseröffnung per E-Mail wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, in denen ein Virus klassifiziert worden ist, werden ungelesen gelöscht und nicht weiterbearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, häufig die Absenderadressen gefälscht werden, erfolgt keine elektronische Rückmeldung.
Die Stadtverwaltung Bad Langensalza verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale als Spam identifiziert wurden.
Wenn Sie die Stadtverwaltung Bad Langensalza per E-Mail kontaktieren, wird angenommen, dass Ihnen auch auf diesem Wege geantwortet werden darf, soweit Formvorschriften (z.B. das Erfordernis der förmlichen Zustellung) dem nicht entgegenstehen.
Die Gesamtgröße einer E-Mail einschließlich aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von max. 5 Megabyte (MB) beschränkt.
Bitte senden Sie keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen, es sei denn, dies wurde mir dem E-Mail-Empfänger im Voraus abgestimmt.
Für die Abwicklung des elektronischen Verfahrens nach § 71e VwVfG (elektronische Verfahrensabwicklung gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie – 2006/123/EG) steht Ihnen das Digitale Rathaus der Stadt Bad Langensalza zur Verfügung. Damit können Anträge und Formulare online verwaltet und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren nach den §§ 71a bis 71d VwVfG wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 VwVfG bleibt unberührt.
Elektronische Rechnungen, die der EU-Norm 16931 entsprechen müssen, können bei der Stadtverwaltung Bad Langensalza als Dokumente im Format ZUGFeRD 2.0 (Zentraler User-Guide des Forums elektronische Rechnung) bei der E-Mail-Adresse rechnung@bad-langensalza.de eingereicht werden.
Elektronische Rechnungen als XML-Dokumente gemäß der Spezifikation XRechnung können über das E-Rechnungsportal des Freistaats Thüringen eingereicht werden.
Auftragnehmer der Stadtverwaltung Bad Langensalza müssen sich dafür einmalig und kostenfrei bei der zentralen Rechnungseingangsplattform registrieren lassen. Anschließend können sie die Rechnungsdaten entweder manuell eingeben oder eine bereits erstellte elektronische Rechnung im Format XRechnung hinterlegen.
Bei der Einreichung elektronischer Rechnungen im Format XRechnung über das E-Rechnungsportal des Freistaats Thüringen ist die Leitweg-ID der Stadtverwaltung Bad Langensalza zu verwenden.
Leitweg-ID der Stadtverwaltung Bad Langensalza: 16064003-0001-45
Zentrale Rechnungseingangsplattform: https://xrechnung-bdr.de
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