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Bewohnerparken

WAS IST BEWOHNERPARKEN?

Bewohnerparken ist die Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit von öffentlichen Stellplätzen per Beschilderung zugunsten der Bewohner eines bestimmten Quartiers. Um auf den Bewohnerstellplätzen parken zu dürfen, müssen die Bewohner des entsprechenden Quartiers im Besitz eines Bewohnerparkausweises sein, den sie bei der Straßenverkehrsbehörde Bad Langensalza beantragen können.

WAS SOLL MIT BEWOHNERPARKEN ERREICHT WERDEN?

Bewohner von städtischen Kerngebieten, in denen auf Grund einer erheblichen Konzentration von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Arbeitsplätzen eine hohe allgemeine Stellplatznachfrage besteht, haben mangels freier Stellplätze kaum die Möglichkeit ihr Fahrzeug in Wohnungsnähe abzustellen. Dies wirkt sich negativ auf die Wohnqualität aus. Durch die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen erhöhen sich die Chancen für die Bewohner auf einen freien Stellplatz. Gleichzeitig trägt das Bewohnerparken zur Verkehrsberuhigung in den Bewohnerparkquartieren bei, da der Parksuchverkehr von Bewohnern und wohngebietsfremden Parkern abnimmt. Das Bewohnerparksystem ist daher als eine Maßnahme für die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt zu sehen.

WO KANN BEWOHNERPARKEN ANGEORDNET WERDEN?

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

BEWOHNERPARKQUARTIERE IN BAD LANGENSALZA

Zur Verbesserung der Parkbedingungen für die Bewohner wurde das System der Bevorrechtigung des Parkens der Bewohner für einzelne Parkflächen eingeführt. In Bad Langensalza sind derzeit 15 Bewohnerparkquartiere ausgewiesen, die zu Stichtagen vergeben werden. Wann welcher Parkbereich vergeben wird, finden Sie hier:

WER ERHÄLT EINEN BEWOHNERPARKAUSWEIS?

  • Personen, die mit dem Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkquartier gemeldet sind und keinen eigenen Stellplatz besitzen oder anmieten können.
  • Personen, die einen amtlich gemeldeten Nebenwohnsitz vorweisen und deren Hauptwohnsitz über 50km von Bad Langensalza entfernt liegt.

FÜR WELCHE FAHRZEUGE GIBT ES EINEN BEWOHNERPARKAUSWEIS?

  • Für das Kraftfahrzeug, das auf den Bewohner als Halter zugelassen ist oder nachweislich vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird.

WAS KOSTET EIN BEWOHNERPARKAUSWEIS?

  • Die Gebühr beträgt für bis 5 Monate 15,00 Euro, bis 12 Monate 30,00 Euro.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR DIE ERTEILUNG EINES BEWOHNERPARKAUSWEISES?

  • Vorlage des Fahrzeugscheines oder des Fahrzeugbriefes.
  • Nutzungsbestätigung für das Fahrzeug, wenn der Antragsteller nicht der Halter ist.
  • Personalausweis oder Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes des Antragstellers.

WO KANN ICH EINEN BEWOHNERPARKAUSWEIS BEANTRAGEN?

Zuständige Stelle in der Stadtverwaltung ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Langensalza in der Mühlhäuser Straße 40.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen Antrag auf Bewohnerparkausweis herunterzuladen:

Zur Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde notwendig.

Allgemeines Kontaktformular

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