Bewohnerparken ist die Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit von öffentlichen Stellplätzen per Beschilderung zugunsten der Bewohner eines bestimmten Quartiers. Um auf den Bewohnerstellplätzen parken zu dürfen, müssen die Bewohner des entsprechenden Quartiers im Besitz eines Bewohnerparkausweises sein, den sie bei der Straßenverkehrsbehörde Bad Langensalza beantragen können.
Bewohner von städtischen Kerngebieten, in denen auf Grund einer erheblichen Konzentration von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Arbeitsplätzen eine hohe allgemeine Stellplatznachfrage besteht, haben mangels freier Stellplätze kaum die Möglichkeit ihr Fahrzeug in Wohnungsnähe abzustellen. Dies wirkt sich negativ auf die Wohnqualität aus. Durch die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen erhöhen sich die Chancen für die Bewohner auf einen freien Stellplatz. Gleichzeitig trägt das Bewohnerparken zur Verkehrsberuhigung in den Bewohnerparkquartieren bei, da der Parksuchverkehr von Bewohnern und wohngebietsfremden Parkern abnimmt. Das Bewohnerparksystem ist daher als eine Maßnahme für die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt zu sehen.
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Zur Verbesserung der Parkbedingungen für die Bewohner wurde das System der Bevorrechtigung des Parkens der Bewohner für einzelne Parkflächen eingeführt. In Bad Langensalza sind derzeit 15 Bewohnerparkquartiere ausgewiesen, die zu Stichtagen vergeben werden. Wann welcher Parkbereich vergeben wird, finden Sie hier:
Zuständige Stelle in der Stadtverwaltung ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Langensalza in der Mühlhäuser Straße 40.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen Antrag auf Bewohnerparkausweis herunterzuladen:
Zur Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde notwendig.
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