Wie können wir helfen?

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest: Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat am 20. Oktober 2025 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebe mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen erlassen. Anlass ist der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) im Landkreis Greiz.

Diese Maßnahmen gelten ab sofort im gesamten Freistaat Thüringen und damit auch im Stadtgebiet Bad Langensalza.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
  • Einrichtung von Desinfektionswannen oder -matten an Stallzugängen
  • Desinfektion von Schuhen und Händen vor Betreten der Ställe
  • Tragen von betriebsinterner Schutzkleidung
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Ställen, Geräten und Transportmitteln
  • Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen beim örtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Die Maßnahmen dienen der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und dem Schutz der Tierbestände. Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Website des TLV abrufbar:
👉 https://verbraucherschutz.thueringen.de

👉Allgemeinverfügung

Allgemeines Kontaktformular

Allgemeines Kontaktformular