Auf dieser Seite geben wir die vergebenen Aufträge getrennt nach Bau, Liefer- und Dienstleistungen bekannt.
Bauleistungen
Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 ist nach Auftragserteilung bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und Freihändigen Vergaben gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die einzelnen Maßnahmen für sechs Monate zu informieren. Die Information enthält folgende Angaben:
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Dienst- und Lieferleistungen
Gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist nach Auftragserteilung bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 30 Abs. 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die einzelnen Maßnahmen für drei Monate zu informieren. Die Information enthält folgende Angaben:
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