Jeder Bürger hat das Recht auf die Benutzung des Stadtarchivs, gemäß den Bestimmungen des Thüringer Archivgesetzes und der in der Satzung des Stadtarchivs Bad Langensalza festgelegten Benutzungsordnung. Darin werden Einzelheiten näher geregelt, wie z. B. Schutzfristen, Einschränkungen bzw. Versagungsgründe aufgrund der geltenden Gesetzeslage.
Die Aufnahmekapazität des Benutzerraumes umfasst vier Arbeitsplätze. Auf Grund der geringen Platzanzahl wird während der Öffnungszeiten um Voranmeldung gebeten.
Bei persönlicher Benutzung wird vom Benutzer ein Antrag auf Benutzung gestellt, der die Personalien, Thema und Zweck der Forschung enthält. Anschließend bekommt der Benutzer eine angemessene Beratung über die Findhilfsmittel für relevante Archivbestände. Ihm werden alle, entsprechend seiner Forschungstätigkeit vorhandenen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Eine Ausleihe ist weder für die Archivalien noch für die Bücher der Archivbibliothek möglich.
Die Benutzung des Stadtarchivs ist auch durch eine schriftliche Anfrage möglich. Meist handelt es sich um konkrete Details, die vom Archiv unter Einbeziehung von Archivalien und Literatur beantwortet werden.
Schriftliche Anfragen, die wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Zwecken dienen sind gebührenfrei. Jegliche Anfragen hinter denen ein privates Interesse steht (Bsp. Familienforschung) unterliegen der Gebührenpflicht. Die Höhe der Benutzungsgebühr ist abhängig von der Schwierigkeit der Nachforschungen und dem erforderlichen Zeitaufwand.
Unsere Archivbestände und Sammlungen sind in unterschiedlichen Findmitteln erschlossen. Hierzu gehören Übergabeprotokolle, Karteien und Findbücher (Repertorien).
Für die Archivbibliothek liegt eine Bibliographie vor, welche sachsystematisch gegliedert ist.
Grundsätzliche Bestimmungen zu Recherchen in den Beständen des Archivs sowie den dadurch anfallenden Gebühren sind durch die Benutzungs- und Gebührenordnung des Stadtarchivs Bad Langensalza geregelt.
Für wissenschaftliche und heimatkundliche Zwecke ist die Benutzung des Stadtarchivs gebührenfrei.
Die Benutzung des Stadtarchivs mit einem privaten Hintergrund ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Benutzungsgebühren ist der aktuellen Gebührensatzung zu entnehmen.
Die Anfertigung von Kopien oder Reproduktionen werden allen Benutzern in Rechnung gestellt.
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