Das Bauleitplanungsverfahren unterliegt dem streng formalisierten Verfahren der gesetzlichen Öffentlichkeitsbeteiligung, welches für die Stadt bindend ist. (§§ 3 ff. BauGB)
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im digitalen Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen in der Stabsstelle Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Langensalza.
Die Stabsstelle befindet sich im
2. OG der Ratswaage,
Mühlhäuser Straße 40
99947 Bad Langensalza