Wie können wir helfen?

Öffentliche Bekanntmachungen zu Auslegungen

Das Bauleitplanungsverfahren unterliegt dem streng formalisierten Verfahren der gesetzlichen Öffentlichkeitsbeteiligung, welches für die Stadt bindend ist. (§§ 3 ff. BauGB)

Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im digitalen Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen in der Stabsstelle Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Langensalza.

Die Stabsstelle befindet sich im

2. OG der Ratswaage,
Mühlhäuser Straße 40
99947 Bad Langensalza

Information:

Die Offenlage des 2. Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Langensalza gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die im Heimatboten Nr. 11 am 20.11.2025 bekanntgemacht wurde, wird verschoben und erneut im Heimatboten am 18.12.2025 bekannt gemacht.

Die Offenlage des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE-Nord“, 4. Änderung mit Erweiterung der Stadt Bad Langensalza gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die im Heimatboten Nr. 11 am 20.11.2025 bekanntgemacht wurde, wird verschoben und erneut im Heimatboten 18.12.2025 bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachungen

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